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Für Arbeitnehmende und Selbstständige

Jetzt Weiterbildung fördern lassen!

Für Angestellte und Selbstständige gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Bildungsgutschein

  • Weiterbildungsbonus PLUS (Hamburg)

  • KOMPASS-Förderung für Solo-Selbstständige

Sie sind berufstätig und möchten Neues dazulernen?

Dann kann eine staatlich geförderte Weiterbildung für Sie passend sein. So investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft – und das mit finanzieller Unterstützung.

Mit einem Bildungsgutschein werden die gesamten Kosten für die Weiterbildung bezahlt. Prüfen Sie, ob Sie dafür in Frage kommen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Gut zu wissen: Bildungsmaßnahmen sind deutschlandweit von der Mehrwertsteuer befreit.

Sie sind berufstätig und möchten Neues dazulernen?

KOMPASS-Förderung: Bis zu 90 % Zuschuss für Solo-Selbstständige

Voraussetzungen für die Förderung

KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Qualifizierung von Solo-Selbstständigen.

Ziel: Solo-Selbstständigen durch die Förderung von Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu verhelfen.

Folgende Kriterien müssen für eine Förderung erfüllt sein:

  • Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland

  • aktive Tätigkeit am Markt seit min. 2 Jahren

  • maximal ein Mitarbeitender

  • Selbstständigkeit ist die Haupterwerbsquelle

KOMPASS leicht gemacht: Vom Antrag bis zur Förderung

Während des gesamten Prozesses steht Ihnen Ihre Anlaufstelle unterstützend zur Seite – von der Auswahl eines geeigneten Qualifizierungsangebots über die Zusammenstellung der Unterlagen bis hin zu allen organisatorischen und administrativen Schritten.

1

Erstberatungsgespräch

Bei der Anlaufstelle Ihrer Wahl. Eine Liste möglicher Anlaufstellen finden Sie hier.

2

Erhalt des Qualifizierungsschecks

Die Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt den Qualifizierungsscheck aus.

3

Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierungsmaßnahme

Z. B. einer Weiterbildung bei cimdata.

4

Antragstellung und Abrechnung

Sie erstellen den Antrag im und reichen diesen bei der Bewilligungsbehörde ein.

5

Rückerstattung der Qualifizierungskosten

In Höhe von bis zu 4.500€.

Arbeitnehmende - Kompass Förderung

Welche Qualifizierungen werden gefördert?

Der konkrete Inhalt richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen und kann betriebswirtschaftliche, digitale, methodische oder fachliche Kompetenzen umfassen.

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Qualifizierung hat Mindestdauer von 20 Stunden

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Qualifizierung hilft dazu bei, das Geschäftsmodell stabiler zu machen

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Qualifizierung ist innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen

Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit eingeschränkt. Daher kann eine zeitnahe Ausstellung nicht in allen Fällen garantiert werden.

Passende Förderungen je nach Bundesland

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ermöglicht es Beschäftigten, sich für anerkannte Weiterbildungen bei fortlaufender Gehaltszahlung von der Arbeit freistellen zu lassen. In der Regel besteht ein Anspruch von fünf Arbeitstagen pro Jahr, der häufig auf zehn Tage innerhalb von zwei Jahren gebündelt werden kann. Je nach Region wird von Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung gesprochen.

Bildungsurlaub ist verfügbar in folgenden Bundesländern:

  • Baden-Württemberg

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Hamburg

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Niedersachsen

  • Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz

  • Saarland

  • Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein

Weitere regionale Fördermöglichkeiten

Einige Bundesländer unterstützen berufliche Weiterbildungen mit finanziellen Zuschüssen. Die Förderhöhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Programm und Region.

  • ESF‑Programm „Fachkurse“ Baden‑Württemberg: Bis zu 70 % der Kurskosten.

  • Bildungsscheck Brandenburg: Bis zu 60 % der Kosten.

  • Weiterbildungsbonus PLUS Hamburg: Bis zu 750 € Zuschuss für Weiterbildung oder Umschulung. Geringverdienende können die Kosten sogar zu 100 % erstattet bekommen.

  • Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westphalen: Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 Euro pro Kalenderjahr).

  • QualiScheck Rheinland‑Pfalz: Bis zu 60 % der Kosten.

  • Sächsische Weiterbildungsförderung: Zuschuss von in der Regel 50 % der Kosten (80 % für Minijobber); maximal 4.500 Euro.

  • Förderung individueller beruflicher Weiterbildung Sachsen-Anhalt: Zuschuss von mindestens 60 % der Kosten. Die Förderung beträgt maximal 90 % bzw. bis zu 25.000 Euro.

  • Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein: Zuschuss von bis zu 60 % der Seminarkosten (max. 5.000 Euro).

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, dann vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch, in welchem wir Ihre Situation individuell und in Ruhe besprechen.