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Finanzierung für Unternehmen
Wir informieren Sie über zentrale Finanzierungsmöglichkeiten wie das Qualifizierungschancengesetz (QCG) und Kurzarbeit, mit denen Sie Weiterbildungskosten reduzieren und Ihre Belegschaft strategisch stärken können.

Qualifizierungschancengesetz – Weiterbildung während der Beschäftigung
Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen Arbeitnehmende während ihrer Beschäftigung gefördert werden, um ihre Qualifizierung zu erweitern, besonders im Hinblick auf digitale Veränderungen und Künstliche Intelligenz. Arbeitgebende bekommen einen Zuschuss zu Lohnkosten und Weiterbildungskosten.
Das Qualifizierungschancengesetz bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen:
Ihre Mitarbeitenden erlernen neue Fähigkeiten und bekommen mehr Verantwortung
Ihre Mitarbeitenden sind motivierter und die Bindung zum Unternehmen wird gestärkt
Ihr Team wird fit für die Zukunft
Ihr Unternehmen wird moderner und wettbewerbsfähiger
Wie sieht der Beratungsprozess aus?

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe durch das Qualifizierungschancengesetz richtet sich nach der Betriebsgröße:
1-49 Beschäftigte: 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten sowie 75 % Zuschuss zum Gehalt
50-499 Beschäftigte: 50 % Übernahme der Weiterbildungskosten sowie 50 % Zuschuss zum Gehalt (jedoch: 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn die Beschäftigten älter als 45 Jahre sind oder eine Schwerbehinderung vorliegt)
mehr als 500 Beschäftige: 25 % Übernahme der Weiterbildungskosten sowie 25 % Zuschuss zum Gehalt
Das QCG im Faktencheck
Ziel: Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere im digitalen Wandel und im Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Zielgruppe: Beschäftigte aller Alters- und Qualifikationsstufen sowie Unternehmen jeder Größe
Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit
Förderfähige Weiterbildungen: Weiterbildungen, die neue Kompetenzen vermitteln, für den Arbeitsmarkt relevant sind und mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen
Qualifizierungsgeld: Einkommensausgleich für Beschäftigte bei längeren Qualifizierungen zur Entlastung der Unternehmen
Finanzierung während der Kurzarbeit
Zeit für Qualifizierung strategisch nutzen
Auch in Kurzarbeit kann gefördert weitergebildet werden – unabhängig vom Alter, der Qualifikation oder der Unternehmensgröße. cimdata bietet die passenden Kurse, egal ob es um spezielle Software, Programmierkenntnisse oder Fähigkeiten im Marketing oder Büro geht.
Rahmenbedingungen der Förderung:
Weiterbildung beginnt während der Kurzarbeit
Dauer von mindestens 120 Unterrichtseinheiten
Kurs und Bildungsträger sind zertifiziert

