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Finanzierung & Förderung
Sie interessieren sich für eine Weiterbildung oder Umschulung, wissen aber nicht, wie Sie diese finanzieren können? Wir zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen.
Für Arbeitssuchende
Sie sind derzeitig arbeitssuchend und bereit für einen beruflichen Neustart? Förderungen wie der Bildungsgutschein unterstützen Sie dabei, sich weiterzubilden oder neu zu orientieren - mit bis zu 100 % Kostenübernahme!

Für Arbeitnehmende und Selbstständige
Auch wer bereits im Berufsleben steht, kann von staatlich geförderten Weiterbildungen profitieren. Ob angestellt oder selbstständig – wer in seine Qualifikation investiert, stärkt die eigene Zukunftsfähigkeit.

Für Menschen in beruflicher Rehabilitation
Wenn gesundheitliche Gründe eine berufliche Neuorientierung notwendig machen, unterstützt die Deutsche Rentenversicherung mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) – für den Erhalt des Arbeitsplatzes oder neue berufliche Perspektiven

Für (ehemalige) Soldat:innen
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die sich nach dem Dienst beruflich neu orientieren möchten, können im Rahmen des Berufsförderungsdienstes (BFD) unterstützt werden. Ziel ist es, den Übergang in den zivilen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Für Unternehmen
Unternehmen, die in die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden investieren, sichern sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Staatlich geförderte Weiterbildungen stärken nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch Motivation und Bindung der Mitarbeitenden.

Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein eröffnet Ihnen den kostenfreien Zugang zu anerkannten Weiterbildungen und Umschulungen. Vergeben wird er von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Weiterbildungsprämie
Wer eine Umschulung mit anerkanntem Berufsabschluss macht, kann zusätzlich von der steuerfreien Weiterbildungsprämie profitieren. Diese Prämie wird von der Bundesagentur für Arbeit nach individueller Prüfung der regionalen Richtlinien vergeben:
1.000 Euro nach der bestandenen Zwischenprüfung
1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung
Die Weiterbildungsprämie gilt für alle abschlussbezogenen Umschulungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – und das zeitlich unbegrenzt. Das bedeutet: Wer heute startet, kann auch morgen noch profitieren.

